Steuerberater in Saarlouis - Christian Pilak
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Ob Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung, wir diskutieren Gestaltungsspielräume und zeigen Ihnen eventuelle Fördermöglichkeiten auf.
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für Zukunftsplanungen und Entwicklungstendenzen Ihres Unternehmens und damit einen unserer Beratungsansätze für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Im Fall der Offenlegungspflicht unterstützen und beraten wir Sie bei der Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses und sorgen dafür, dass die notwendigen Unterlagen frist- und formgerecht beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen.
Von der Offenlegungspflicht betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, die AG oder die KG auf Aktien sowie die eingetragenen Genossenschaften. Auch die GmbH & Co. KG und ähnliche Konstruktionen sind zur Offenlegung verpflichtet.
Achtung
Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht drohen empfindliche finanzielle Strafen! Das Bundesamt für Justiz führt von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durch, wenn der gesetzlichen Verpflichtung nicht vollständig oder nicht fristgemäß nachgekommen wird. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € und kann wiederholt - auch gegen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft - festgesetzt werden. Es entfällt nicht, wenn die Offenlegung später ordnungsgemäß erfolgt.
Aufgrund dieser strengen Sanktionsmöglichkeiten empfehlen wir, der Offenlegungspflicht rechtzeitig nachzukommen.
Ich bin Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung. Kontaktieren Sie mich.
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